Gebührenordnung

(gültig ab Oktober 2022)

1. Elementarstufe

  • Elementarstufe
    • Musikgarten
    • Musikalische Früherziehung
    • 30,00 EUR pro Schüler und Monat
  • Großgruppen
    • 3 Teilnehmern / 30 Min.
    • ab 4 Teilnehmern / 45 Min.
    • ab 6 Teilnehmern / 60 Min.
    • 34,50 EUR pro Schüler und Monat
  • Orientierungsstufe
    • 42,50 EUR pro Schüler und Monat

 

2. Instrumental- und Gesangsunterricht

  • 1 Baustein
    • 2er Gruppe in 30 Min.
    • 3er Gruppe in 45 Min.
    • 4er Gruppe in 60 Min.
    • 40,50 EUR pro Schüler im Monat
  • 1,5 Bausteine
    • 2er Gruppe in 45 Min.
    • 54,50 EUR pro Schüler im Monat
  • 2 Bausteine
    • 30 Min. Einzelunterricht
    • 2er Gruppe in 60 Min.
    • 71,50 EUR pro Schüler im Monat
  • 2,5 Bausteine
    • 2er Gruppe in 75 Min.
    • 88,00 EUR pro Schüler im Monat
  • 3 Bausteine
    • 45 Min. Einzelunterricht
    • 104,00 EUR pro Schüler im Monat
  • 4 Bausteine
    • 60 Min. Einzelunterricht
    • 135,00 EUR pro Schüler im Monat

Ein Baustein entspricht 15 Minuten.

 

3. Orchester / Chor

  • für Musikschulschüler gebührenfrei
  • für Externe 14,50 EUR

 

4. Unterrichtsangebote für Erwachsene:

  • Einzelunterricht 30 Min.
    • 111,00 EUR monatl. Gebühr
  • Einzelunterricht 45 Min.
    • 161,00 EUR monatl. Gebühr
  • Stimmbildungskurs ab mind. 7 Teiln. / 45 Min.
    • 180,00 EUR halbjährl. Gebühr

 

5. Verwaltungsgebühr

  • einmalig bei Anmeldung zu zahlen: 12,00 EUR

 

6. Auswärtigenzuschlag

  • 6,00 EUR (monatliche Gebühr)

 

7. Sozialermäßigung:

Empfänger von Arbeitslosengeld II, Kinderzuschlag, Grundsicherung gem. SGB XII erhalten für den Unterricht an der Städtischen Musikschule 30% Ermäßigung.

 

8. Familienermäßigung für Instrumental- und Gesangsunterricht:

  • Bei 2 Belegungen wird eine Ermäßigung von 10% auf den Gesamtbetrag gewährt.
  • Bei 3 Belegungen wird eine Ermäßigung von 12% auf den Gesamtbetrag gewährt.
  • Ab der 4. Belegung wird eine Ermäßigung von 15% auf den Gesamtbetrag gewährt.

 

Probezeit (zahlungspflichtig)

Die Probezeit für alle Angebote der Städt. Musikschule Müllheim beträgt 3 Monate, Kündigungsfrist während der Probezeit ist der 15. des jeweils dritten Monats zum Monatsende.

Abmeldungen (Elementarstufen und Klassenunterricht)

Musikgarten
Der Kurs dauert 6 Monate. Sollte nach 3 Monaten keine schriftliche Abmeldung eingehen, verlängert sich der Kurs automatisch um weitere 6 Monate.

Musikalische Früherziehung
Der Kurs dauert 2 Jahre und kann zum Ablauf des ersten Kursjahres gekündigt werden.

Orientierungsstufe:
Der Kurs dauert 1 Jahr.

Bläserklasse und Streicherklasse:
Der Kurs dauert 2 Jahre und kann zum Ablauf des ersten Kursjahres gekündigt werden.

Abmeldungen (Instrumental- und Gesangsunterricht)

Abmeldungen sind außer in der 3-monatigen Probezeit nur zum Ende eines Musikschul-Semesters zum 31.03. oder 30.09. möglich. Sie müssen schriftlich der Musikschule 3 Monate vor Ende des Semesters, also bis spätestens 31. Dezember des Vorjahres zum 31.03. bzw. bis 30. Juni des laufenden Jahres für die Abmeldung zum 30.09. zugegangen sein.

Abmeldungen müssen immer schriftlich an das Sekretariat erfolgen!