Gebührenordnung
(gültig ab April 2024)
Elementarunterricht und Großgruppen
- Elementarstufe
- Musikgarten
- Musikalische Früherziehung
- 32,50 EUR pro Schüler und Monat
- Großgruppen
- 3 Teilnehmer / 30 Min.
- ab 4 Teilnehmern / 45 Min.
- ab 6 Teilnehmern / 60 Min.
- 37,50 EUR pro Schüler und Monat
- Orientierungsstufe
- 46,00 EUR pro Schüler und Monat
Instrumental- und Gesangsunterricht
- 1 Baustein
- 2er Gruppe in 30 Min.
- 3er Gruppe in 45 Min.
- 4er Gruppe in 60 Min.
- 44,00 EUR pro Schüler im Monat
- 1,5 Bausteine
- 2er Gruppe in 45 Min.
- 58,50 EUR pro Schüler im Monat
- 2 Bausteine
- 30 Min. Einzelunterricht
- 2er Gruppe in 60 Min.
- 77,00 EUR pro Schüler im Monat
- 2,5 Bausteine
- 2er Gruppe in 75 Min.
- 95,00 EUR pro Schüler im Monat
- 3 Bausteine
- 45 Min. Einzelunterricht
- 112,50 EUR pro Schüler im Monat
- 4 Bausteine
- 60 Min. Einzelunterricht
- 146,00 EUR pro Schüler im Monat
Ein Baustein entspricht 15 Minuten.
Orchester / Chor
- für Musikschulschüler gebührenfrei
- für Externe 16,00 EUR
Unterrichtsangebote für Erwachsene
- Einzelunterricht 30 Min.
- 120,00 EUR monatl. Gebühr
- Einzelunterricht 45 Min.
- 177,00 EUR monatl. Gebühr
Verwaltungsgebühr
- einmalig bei Anmeldung zu zahlen: 14,00 EUR
Auswärtigenzuschlag
- 7,00 EUR (monatliche Gebühr)
Sozialermäßigung
Empfänger von Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Grundsicherung gem. SGB XII erhalten für den Unterricht an der Städtischen Musikschule 30% Ermäßigung.
Familienermäßigung für Instrumental- und Gesangsunterricht
Kinder und Jugendliche, die in Müllheim i.M. wohnen oder in Müllheim i.M. eine allgemeinbildende Schule besuchen, erhalten für den Instrumental- und Vokalunterricht folgende Ermäßigung:
- Bei 2 Belegungen wird eine Ermäßigung von 10% auf den Gesamtbetrag gewährt.
- Bei 3 Belegungen wird eine Ermäßigung von 12% auf den Gesamtbetrag gewährt.
- Ab der 4. Belegung wird eine Ermäßigung von 15% auf den Gesamtbetrag gewährt.
Probezeit (zahlungspflichtig)
Die Probezeit für alle Angebote der Städt. Musikschule Müllheim beträgt 3 Monate, Kündigungsfrist während der Probezeit ist der 15. des jeweils dritten Monats zum Monatsende.
Abmeldungen: Elementarstufen und Klassenunterricht
Musikgarten
Der Kurs dauert 6 Monate. Sollte nach 3 Monaten keine schriftliche Abmeldung eingehen, verlängert sich der Kurs automatisch um weitere 6 Monate.
Musikalische Früherziehung
Der Kurs dauert 2 Jahre und kann zum Ablauf des ersten Kursjahres gekündigt werden.
Orientierungsstufe
Der Kurs dauert 1 Jahr.
Bläserklasse und Streicherklasse
Der Kurs dauert 2 Jahre und kann zum Ablauf des ersten Kursjahres gekündigt werden.
Abmeldungen: Instrumental- und Gesangsunterricht
Abmeldungen sind außer in der 3-monatigen Probezeit nur zum Ende eines Musikschul-Semesters zum 31.03. oder 30.09. möglich. Sie müssen schriftlich der Musikschule drei Monate vor Ende des Semesters, also bis spätestens 31. Dezember des Vorjahres zum 31.03. bzw. bis 30. Juni des laufenden Jahres für die Abmeldung zum 30.09. zugegangen sein.
Abmeldungen müssen immer schriftlich an das Sekretariat erfolgen!
Satzung, Gebührenordnung und Schulordnung als PDF
Musikschulsatzung | PDF 4,5 MB |
Gebührenordnung April 2024 | PDF 568 kB |
Schulordnung | PDF 544 kB |